Sichtbar sein – aber richtig.

Sie wollen mit Ihrer Praxis digital sichtbar sein – über eine moderne Website, Google oder Social Media. Doch eine Frage steht im Raum:
„Dürfen wir das überhaupt?“
Die Antwort: Ja. Aber nicht alles.

Das Heilmittelwerbegesetz (HWG) regelt, wie medizinische Berufe öffentlich auftreten dürfen – auch im Internet.
Dieser Artikel gibt Ihnen einen kompakten Überblick, was erlaubt ist, was nicht – und wie Sie trotzdem erfolgreiches Marketing betreiben können.


Was ist das Heilmittelwerbegesetz (HWG)?

Das HWG schützt Patienten vor irreführender oder übertriebener Werbung für medizinische Leistungen, Produkte oder Behandlungen.
Es gilt für:
– Ärzte & Zahnärzte
– Psychologische Psychotherapeuten
– Heilpraktiker
– Kliniken, Apotheken & Labore

Ziel ist Sachlichkeit und Seriosität – vor allem bei gesundheitsbezogenen Aussagen.


Was ist erlaubt – und absolut sinnvoll für Ihre Praxis?

✅ Informationsbasierte Inhalte

– Übersicht Ihrer Leistungen
– Sprechzeiten, Lage, Terminarten
– Bilder Ihrer Praxis, Ihres Teams, Ihrer Räume

✅ Aufklärung & Orientierung

– Blogartikel zu Behandlungen („Was passiert bei...?“)
– Antworten auf häufige Fragen („Was bedeutet Selbstzahler-Leistung?“)

✅ Einblicke in den Praxisalltag

– Social-Media-Beiträge, die Vertrauen schaffen
– Vorstellung des Teams oder Fortbildungen

✅ Mitarbeitergewinnung & Employer Branding

– Karriereseite
– Social Recruiting über Facebook, Instagram oder Google
– Team-Content statt Stellenanzeige im PDF


Was ist nicht erlaubt – und sollte vermieden werden?

❌ Heilsversprechen oder Garantien

Beispiele:
– „Wir heilen Ihre Migräne garantiert“
– „In nur 3 Wochen zum angstfreien Zahnarztbesuch“

❌ Übertriebene Werbung oder Superlative

Beispiele:
– „Die beste Zahnarztpraxis in Freiburg“
– „Nur heute: 30 % auf Ihre professionelle Zahnreinigung!“

❌ Vorher-Nachher-Bilder (meist nicht erlaubt)

Besonders bei ästhetischen Behandlungen ist Vorsicht geboten.

❌ Werbung mit Patientenstimmen (Testimonial-Verbot)

Zitate von Patienten gelten als Werbung Dritter – und sind stark reglementiert.


Was bedeutet das konkret für Ihre Website und Ihre Social-Media-Kanäle?

  • Informieren statt überreden: Sagen Sie, was Sie tun – nicht, wie überlegen Sie sind.
  • Fotos statt Floskeln: Zeigen Sie echte Bilder statt Stockfotos.
  • Vertrauen statt Druck: Sprechen Sie ruhig, ehrlich und verständlich.
  • Mitarbeiter zeigen Persönlichkeit: Das überzeugt mehr als jede klassische Anzeige.


Fazit: Seriöses Marketing ist erlaubt – und notwendig.

Das Heilmittelwerbegesetz schließt Werbung nicht aus, sondern gibt den Rahmen vor:
ehrlich, sachlich, verantwortungsvoll.
Und genau darin liegt die Chance: Praxismarketing, das wirkt – ohne rechtliche Risiken.


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